NachrichtMonetarisierung
Google streicht zwei Vorgaben zur Videowerbeplatzierung, Sichtbarkeit und Schließen bleiben Pflicht
Die Änderung vom 22. Oktober schafft mehr Spielraum für begleitende Videos. Sie garantiert weder mehr Werbung noch die Regelkonformität jedes schwebenden Players.

Google hat am 22. Oktober 2026 seine Einschränkungen für Videoinventar geändert und zwei Platzierungsvorgaben gestrichen, die Publisher mit Videos neben Artikeln betreffen. Begleitende Inhalte, Accompanying Content, müssen nicht mehr innerhalb des Seitenkörpers laden. Sticky-Player müssen zudem nicht mehr zunächst im Hauptinhalt erscheinen, bevor sie beim Scrollen an einer festen Bildschirmposition bleiben.
Das Änderungsprotokoll der AdSense-Richtlinien beschreibt diese Streichungen. Es warnt zugleich, dass eingeschränktes Videoinventar weniger Werbung erhalten kann. Publisher haben mehr Spielraum bei der Gestaltung, die Ankündigung enthält jedoch keine Umsatzprognose.
Die Position bestimmt nicht die Inhaltskategorie
Die aktuellen Einschränkungen für Videoinventar definieren Accompanying Content als Video, das den eigentlichen Anlass des Besuchs begleitet, statt vom Nutzer ausdrücklich angefordert worden zu sein. Es muss standardmäßig stummgeschaltet bleiben. Die Beispiele umfassen jetzt auch Videos seitlich neben der Seite oder in einem schwebenden Sticky-Player.
Eine andere Position macht diesen Player nicht zu In-stream-Inventar. Googles Unterscheidung richtet sich nach dem Besuchszweck oder der ausdrücklichen Anforderung des Nutzers; Angaben zur Platzierung müssen weiterhin korrekt sein. Ein Anbieter, der eine neue Position vorschlägt, sollte neben dem Layout auch die Inventarklassifizierung erläutern.
Schutzvorgaben für Leser begrenzen die Umsetzung weiterhin
Die Einschränkungen schreiben weiterhin vor, dass mindestens 50% eines Anzeigenblocks sichtbar sein müssen, bevor dessen Anzeige automatisch startet. Bei In-stream und Accompanying Content darf jeweils nur ein Videoplayer im sichtbaren Bereich automatisch abspielen. Sticky-Player benötigen während des gesamten Videos oder der Anzeige eine funktionierende Schließmöglichkeit.
Unsere praktische Empfehlung lautet, dieses Verhalten auf der Seite zu prüfen, statt einen Screenshot als Nachweis zu akzeptieren. Testen Sie ein schmales Smartphone-Display, einen langen Artikel und eine Seite mit einem weiteren Video. Prüfen Sie, ob die Schließfunktion auch dann erreichbar bleibt, wenn weitere Bedienelemente erscheinen. Dies sind empfohlene Prüfungen, keine Ergebnisse eines Produkttests von ClickSyrup.
Vor der Umstellung der gesamten Website kontrolliert testen
Ein hypothetischer Publisher, der einen schwebenden Player erwägt, könnte ihn zunächst auf einer kleinen Artikelgruppe erproben. Bitten Sie den Anbieter, den voreingestellten Ton, den Autoplay-Zeitpunkt, das Schließverhalten und die konkrete Änderung zu dokumentieren. Bewahren Sie die bisherige Konfiguration auf, damit sich der Versuch rückgängig machen lässt.
Bewerten Sie das wirtschaftliche Ergebnis getrennt von der Erlaubnis für die Platzierung. Dokumentieren Sie Vergleichszeitraum und Traffic-Unterschiede, bevor Sie eine Umsatzänderung dem Player zuschreiben. Berücksichtigen Sie beim Vergleich des bisherigen und neuen Leseerlebnisses, wie reservierte Werbeflächen das Layout beeinflussen.
Die Ankündigung setzt eine Einnahmenschätzung nicht mit eingegangenem Geld gleich. Nutzen Sie die gesonderten Prüfungen zum Abgleich von AdSense-Einnahmen und Auszahlungen, bevor Sie einen Versuch als Verbesserung des Cashflows werten. Entscheidend sollten beobachtete Ergebnisse und eine gut nutzbare Seite sein, nicht allein die Streichung zweier Einschränkungen.
Aus der englischen Ausgangsausgabe übersetzt.
Primärquellen
- Änderungsprotokoll der AdSense-Richtliniensupport.google.com
- Einschränkungen für Videoinventarsupport.google.com


